(UZwG)
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Ausfertigungsdatum: 10.03.1961
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.5.2016 I 1217
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über
den unmittelbaren Zwang
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für
Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften