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(UZwG)
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes


Ausfertigungsdatum: 10.03.1961

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.5.2016 I 1217

Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über den unmittelbaren Zwang
§ 1 Rechtliche Grundlagen
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einschränkung von Grundrechten
§ 4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 5 Hilfeleistung für Verletzte
§ 6 Vollzugsbeamte des Bundes
§ 7 Handeln auf Anordnung
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
§ 8 Fesselung von Personen
§ 9 Zum Gebrauch von Schußwaffen Berechtigte
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
§ 12 Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
§ 13 Androhung
§ 14 Explosivmittel
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 15 Notstandsfall
§ 16 Beamtenrechtliche Rahmenvorschrift
§ 17 Vollzugsbeamte im Land Berlin
§ 18 Verwaltungsvorschriften
§ 19 Berlin-Klausel
§ 20 Inkrafttreten

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