Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
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eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
- b)
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die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
- c)
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die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;