Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Unternehmensregister folgende Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister:
- 1.
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Registerart, Registergericht, Registernummer sowie ein Ortskennzeichen, soweit vorhanden,
- 2.
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Firma oder Name des Unternehmens,
- 3.
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Rechtsform des Unternehmens,
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Sitz des Unternehmens,
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Gegenstand der Bekanntmachung,
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elektronische Verknüpfung zu der Bekanntmachung,
- 7.
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Tag der Bekanntmachung,
- 8.
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Tag der Eintragung oder Anordnung.
§ 6 Satz 2 gilt entsprechend.