(UmwG)
Umwandlungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.1994


§ 45e UmwG Anzuwendende Vorschriften

Die §§ 39 und 45 sind entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 45d Abs. 2 ist auch § 44 entsprechend anzuwenden.