(UmwG)
Umwandlungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.1994


§ 37 UmwG Inhalt des Verschmelzungsvertrags

In dem Verschmelzungsvertrag muß der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des neuen Rechtsträgers enthalten sein oder festgestellt werden.