(UmwG)
Umwandlungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.1994


§ 290 UmwG Abfindungsangebot

Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 2 sind § 270 Abs. 1 sowie § 282 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.