(UmwG)
Umwandlungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.1994


§ 227 UmwG Nicht anzuwendende Vorschriften

Die §§ 207 bis 212 sind beim Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht auf deren persönlich haftende Gesellschafter anzuwenden.