(UmwG)
Umwandlungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.1994


§ 225a UmwG Möglichkeit des Formwechsels

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.