Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

Ausfertigungsdatum: 26.11.2001


§ 15 UKlaG Ausnahme für das Arbeitsrecht

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.