Stand: Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 27.7.2001 I 1887
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung ausländischer
Entscheidungen
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Gerichtsstand in Unterhaltssachen
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen