Stand: Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 27.7.2001 I 1887
Erster Abschnitt  Vollstreckbarerklärung ausländischer
Entscheidungen
Zweiter Abschnitt  Aufhebung oder Abänderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt  Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt  Gerichtsstand in Unterhaltssachen
Fünfter Abschnitt  Schlußbestimmungen