(1) Der Überwachungsbericht muss auf einen Zeitraum bezogen sein, der sowohl innerhalb des Anrechnungszeitraums als auch innerhalb eines Verpflichtungsjahres liegt (Überwachungszeitraum).
    
        (2) Der Überwachungsbericht enthält folgende Angaben und Unterlagen: 
        
            - 1.
- 
                die Projektnummer, 
- 2.
- 
                den Namen und die Anschrift des Projektträgers, 
- 3.
- 
                das Datum, an dem die ersten Upstream-Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit erreicht wurden, 
- 4.
- 
                
                    eine zusammenfassende Darstellung der Projekttätigkeit mit 
                     
                        - a)
- 
                            einer kurzen Beschreibung der Maßnahmen zur Upstream-Emissionsminderung, 
- b)
- 
                            einer Beschreibung der installierten Technologie und Geräte, relevanter Zeitpunkte für die Projekttätigkeit einschließlich Informationen zur Errichtung und Inbetriebnahme sowie zu den Betriebszeiträumen, 
 
- 5.
- 
                den Überwachungszeitraum, 
- 6.
- 
                die Höhe der Upstream-Emissionsminderungen, die im Überwachungszeitraum erreicht wurden, in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent sowie ihre Ermittlung, 
- 7.
- 
                bei Projekttätigkeiten in Zusammenhang mit der Erdölförderung je Ölquelle das Gas-Öl-Verhältnis im Überwachungszeitraum, 
- 8.
- 
                Angaben zur Umsetzung der Projekttätigkeit im Überwachungszeitraum, 
- 9.
- 
                
                    die feststehenden verwendeten Werte der Parameter, die in der Projektdokumentation vorgegeben sind, jeweils mit 
                     
                        - a)
- 
                            der Maßeinheit, 
- b)
- 
                            der Quelle und 
- c)
- 
                            einer Beschreibung des Wertes, 
 
- 10.
- 
                
                    die zu überwachenden Werte der Parameter, die in der Projektdokumentation vorgegeben sind, jeweils mit 
                     
                        - a)
- 
                            der Maßeinheit, 
- b)
- 
                            der Quelle, 
- c)
- 
                            der Aufzeichnungsfrequenz, 
- d)
- 
                            einer Beschreibung des Wertes und 
- e)
- 
                            einer Beschreibung der Verfahren zur Qualitätskontrolle.