Ausfertigungsdatum: 21.02.2018
§ 1 TVMindestlohnGebäude 2017 Geltungsbereich
- 1.
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Räumlicher GeltungsbereichDas Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- 2.
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Betrieblicher GeltungsbereichBetriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung) in der jeweils geltenden Fassung (Anhang) fallen.
- 3.
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Persönlicher GeltungsbereichGewerbliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, einschließlich derjenigen, die gemäß § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – (SGB IV) eine geringfügige Beschäftigung ausüben.