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Schlussformel >

Arzneimittel-TSE-Verordnung (TSEAMV)
Verordnung zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel

Ausfertigungsdatum: 09.05.2001


§ 5 TSEAMV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 15. Mai 2001 in Kraft.

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