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Arzneimittel-TSE-Verordnung (TSEAMV)
Verordnung zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel

Ausfertigungsdatum: 09.05.2001


Schlussformel TSEAMV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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