(TPDesign/TSysPlAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin

Ausfertigungsdatum: 21.06.2011


§ 2 TPDesign/TSysPlAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.