(TKG)
Telekommunikationsgesetz

Ausfertigungsdatum: 22.06.2004


§ 66l TKG Internationaler entgeltfreier Telefondienst

Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.