An einem Lehrgang darf nur teilnehmen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und
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die Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Studiengang, in dem Fragen der Tierhaltung Gegenstand der Prüfung sind, bestanden hat,
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eine vergleichbare Ausbildung und eine mindestens halbjährige landwirtschaftliche Betriebspraxis hat,
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ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgeleistet hat oder
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eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt und ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgelegt hat.