An einem Lehrgang darf nur teilnehmen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und 
        
            - 1.
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                die Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Studiengang, in dem Fragen der Tierhaltung Gegenstand der Prüfung sind, bestanden hat, 
- 2.
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                eine vergleichbare Ausbildung und eine mindestens halbjährige landwirtschaftliche Betriebspraxis hat, 
- 3.
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                ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgeleistet hat oder 
- 4.
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                eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt und ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgelegt hat.