Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren

Ausfertigungsdatum: 01.08.2013


§ 46 TierSchVersV Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen

Das Bundesinstitut berät die zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen zusammenhängen.