THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwV)
Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk

Ausfertigungsdatum: 11.01.2004


§ 1 THWMitwV Helferinnen und Helfer

Helferin oder Helfer kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken als Junghelferinnen und Junghelfer mit.