THW-Gesetz (THWG)
Gesetz über das Technische Hilfswerk

Ausfertigungsdatum: 22.01.1990


§ 5 THWG Beirat

Beim Bundesministerium des Innern wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. Das Bundesministerium des Innern erläßt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.