(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1196)
Lfd.
Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Gestalten von Paramenten |
- a)
-
Kunden im Kirchenraum beraten, insbesondere im Hinblick auf religiöse Symbole und liturgische Farben im Kirchenjahr
- b)
-
visuelle Wirkung und harmonisches Einfügen von Paramenten im Raum berücksichtigen
- c)
-
Kirchenräume mit Paramenten ausgestalten, insbesondere Gestaltungselemente für liturgische Orte aufeinander abstimmen
- d)
-
Besonderheiten der liturgischen Gewandung und der Kirchenausstattung berücksichtigen
- e)
-
Entwürfe für Paramente nach Kundenauftrag ausarbeiten, religiöse Symbole und Formen sowie liturgische Farben einsetzen, Materialauswahl und Gestaltungstechnik festlegen
| 4 |
2 | Anfertigen von Paramenten |
- a)
-
Stickrahmen einrichten, Stickböden vorbereiten
- b)
-
Stiche ausführen, insbesondere Kloster- und Nonnenstich, Konturenstiche, Faden- und nichtfadengebundene Stick- sowie Spitzentechniken anwenden
- c)
-
farbige Stickereien, insbesondere Ajourstickerei, Gold- und Metallstickerei, Seidenstickerei und Nadelmalerei, anfertigen
- d)
-
Weißstickereien, insbesondere mit Hohlsaum- und Durchbruchtechniken, anfertigen
- e)
-
Stoff-, Faden- und Schnurapplikationen anbringen
- f)
-
Hochwebstühle einrichten, Materialien berechnen und vorbereiten, Werkzeichnungen erstellen
- g)
-
Bildgewebe an Hochwebstühlen anfertigen, Knüpftechniken anwenden, Farbschattierungen einarbeiten
- h)
-
Paramente mit Stick- und Webtechniken herstellen
| 10 |
3 | Fertigstellen und Instandhalten von Paramenten |
- a)
-
Abschlussarbeiten ausführen und Paramente konfektionieren
- b)
-
Paramente reinigen, aufarbeiten und ergänzen
- c)
-
Paramente pflegen und aufbewahren
- d)
-
Aufhängungsvorrichtungen konstruieren und anbringen, visuelle Wirkung im Raum beurteilen
| 4 |