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Tätowiermittel-Verordnung (TätoV)
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen


Ausfertigungsdatum: 13.11.2008

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 26.1.2016 I 108

Eingangsformel
§ 1 Allgemein verbotene Stoffe
§ 2 Mitteilungspflichten
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Gute Herstellungspraxis
§ 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
Anlage 2 (zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen

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