Tätowiermittel-Verordnung (TätoV)
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen

Ausfertigungsdatum: 13.11.2008


§ 4 TätoV Gute Herstellungspraxis

Bei der Herstellung von Mitteln nach § 1 Satz 1 sind die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis zu berücksichtigen.