Ausfertigungsdatum: 28.07.1997
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 55 vom 5. August 1997, Seite 28;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
(Vorderseite) | |
Stimmzettelumschlag | |
1. | Falls Wahlausweis und Stimmzettel verbunden, bitte trennen. |
2. | Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen. |
3. | Stimmzettel in diesen Umschlag legen - Umschlag zukleben. |
4. | Diesen Umschlag und den Wahlausweis in den roten Wahlbriefumschlag legen. |
5. | Wahlbriefumschlag zukleben und unfrankiert möglichst sofort absenden. |
6. | Der Wahlbrief muß spätestens am .................... +) |
bei dem Versicherungsträger eingegangen sein. | |
(Rückseite) | |
Nur den Stimmzettel einlegen ! | |
(Den Wahlausweis vorher vom Stimmzettel abtrennen und neben diesen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen!) ++) | |