Ausfertigungsdatum: 18.12.1996
(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 2012 - 2019)
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
1.2 | Unternehmensziele und Organisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
1.3 | Personalwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
2 | Aufgaben der Sozialversicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
2.2 | Versicherte, Mitglieder
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
2.3 | Beiträge für Beschäftigte
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
2.4 | Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
3.3 | Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
4 | Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
4.2 | Umgang mit Konflikten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung |
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Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Versicherungsverhältnisse
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 1) | a) | versicherten Personenkreis, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen |
b) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung sowie freiwillige Weiterversicherung von Landwirten, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen in der Alterssicherung der Landwirte feststellen | ||
c) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung und Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen | ||
d) | den zuständigen Versicherungsträger für krankenversicherte Personen ermitteln | ||
e) | Versicherungsverhältnisse in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung feststellen | ||
2 | Mitgliedschaft
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 2) | a) | Zuständigkeit sowie Auswirkungen von Unternehmensänderungen auf die Zuständigkeit in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen |
b) | Regelungen zur Berichtigung des Mitgliederverzeichnisses sowie zur Überweisung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung anwenden | ||
c) | Mitgliedschaft in der Alterssicherung der Landwirte feststellen | ||
d) | Beginn, Ende, Fortbestehen und Hinausschieben der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen | ||
3 | Finanzierung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 3) | a) | Rahmenbedingungen der Finanzierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erläutern |
b) | Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung unter Beachtung des jeweiligen Beitragsmaßstabes und des Bundesmittelanteiles feststellen | ||
c) | Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte unter Berücksichtigung der Verteilung der Beitragslast feststellen | ||
d) | Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Vergleichsbeitrags feststellen | ||
e) | Beitrag zur Pflegeversicherung feststellen | ||
f) | Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen sowie Beitreibung von Beitragsrückständen einleiten | ||
4 | Leistungen
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4) | ||
4.1 | Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.1) | a) | Arbeitsunfall und Berufskrankheit feststellen |
b) | in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken | ||
c) | Ansprüche auf Heilbehandlung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation sowie auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit feststellen | ||
d) | Geldleistungen während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation bewirken | ||
e) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe und Verletztengeld feststellen | ||
f) | Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen | ||
g) | über Abfindungsmöglichkeiten von Renten informieren | ||
h) | Ersatzansprüche gegenüber Unternehmern und Unternehmensangehörigen erläutern | ||
4.2 | Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.2) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie sie ergänzende Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe feststellen |
b) | Ansprüche auf Renten wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit und wegen Todes feststellen und die Zahlung bewirken | ||
c) | Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende sowie Ausschluß und Minderung von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
d) | Ansprüche auf Beitragszuschüsse an versicherungspflichtige Landwirte feststellen | ||
e) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe oder auf sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft feststellen | ||
f) | Ansprüche auf Landabgaberente sowie Produktionsaufgaberente feststellen | ||
g) | Ansprüche auf Ausgleichsgeld feststellen | ||
4.3 | Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.3) | a) | Ansprüche auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Krankenbehandlung feststellen |
b) | Ansprüche auf Krankengeld für rentenversicherungspflichtige Personen und nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige feststellen | ||
c) | Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerfeststellen | ||
d) | Ansprüche auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft feststellen | ||
e) | Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung feststellen |