(SVFAngAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 18.12.1996


Anlage 5 SVFAngAusbV 1997 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 2012 - 2019)


Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
123
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
 
1.1Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären
b)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern
1.2Unternehmensziele und Organisation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
a)Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern
b)die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
c)betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen
1.3Personalwesen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
a)Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern
b)die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen
c)für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern
1.4Selbstverwaltung und Aufsicht
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)
a)die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben
b)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern
c)Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben
d)Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen
1.5Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5)
a)Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben
b)arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen
c)den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
d)die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern
e)arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern
1.6Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6)
a)Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten
b)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
c)zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
2Aufgaben der Sozialversicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
 
2.1Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1)
a)die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären
b)die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern
c)die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen
d)gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden
e)die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten
f)Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen
2.2Versicherte, Mitglieder
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2)
a)Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen
b)Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen
c)zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln
2.3Beiträge für Beschäftigte
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3)
a)Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen
b)Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden
c)Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln
d)Fälligkeit der Beiträge bestimmen
e)Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen
2.4Leistungen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4)
a)Leistungsarten unterscheiden
b)Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen
c)Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen
d)Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen
e)Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben
f)Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten
g)Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten
3Informationsverarbeitung und Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
 
3.1Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1)
a)Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern
b)Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten
3.2Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2)
a)Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben
b)Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen
c)Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden
3.3Datenschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3)
a)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
b)betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden
4Kommunikation und Kooperation
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
 
4.1Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)
a)Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden
b)Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten
c)Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen
d)bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren
e)gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden
4.2Umgang mit Konflikten
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)
a)Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen
b)Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden
c)Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern
5Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
a)Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden
b)Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden
c)Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden
d)Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern
e)bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen
6Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
a)Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen
b)eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten
c)Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen
d)Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen
e)Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen
f)aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten



Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
123
1Versicherungsverhältnisse
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 1)
a)versicherten Personenkreis, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen
b)Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung sowie freiwillige Weiterversicherung von Landwirten, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen in der Alterssicherung der Landwirte feststellen
c)Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht sowie freiwillige Versicherung und Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen
d)den zuständigen Versicherungsträger für krankenversicherte Personen ermitteln
e)Versicherungsverhältnisse in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung feststellen
2Mitgliedschaft
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 2)
a)Zuständigkeit sowie Auswirkungen von Unternehmensänderungen auf die Zuständigkeit in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung feststellen
b)Regelungen zur Berichtigung des Mitgliederverzeichnisses sowie zur Überweisung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung anwenden
c)Mitgliedschaft in der Alterssicherung der Landwirte feststellen
d)Beginn, Ende, Fortbestehen und Hinausschieben der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen
3Finanzierung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 3)
a)Rahmenbedingungen der Finanzierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erläutern
b)Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung unter Beachtung des jeweiligen Beitragsmaßstabes und des Bundesmittelanteiles feststellen
c)Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte unter Berücksichtigung der Verteilung der Beitragslast feststellen
d)Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Vergleichsbeitrags feststellen
e)Beitrag zur Pflegeversicherung feststellen
f)Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen sowie Beitreibung von Beitragsrückständen einleiten
4Leistungen
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4)
 
4.1Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.1)
a)Arbeitsunfall und Berufskrankheit feststellen
b)in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken
c)Ansprüche auf Heilbehandlung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation sowie auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit feststellen
d)Geldleistungen während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation bewirken
e)Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe und Verletztengeld feststellen
f)Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen
g)über Abfindungsmöglichkeiten von Renten informieren
h)Ersatzansprüche gegenüber Unternehmern und Unternehmensangehörigen erläutern
4.2Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.2)
a)Ansprüche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie sie ergänzende Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe feststellen
b)Ansprüche auf Renten wegen Alters, Erwerbsunfähigkeit und wegen Todes feststellen und die Zahlung bewirken
c)Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende sowie Ausschluß und Minderung von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten
d)Ansprüche auf Beitragszuschüsse an versicherungspflichtige Landwirte feststellen
e)Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe oder auf sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft feststellen
f)Ansprüche auf Landabgaberente sowie Produktionsaufgaberente feststellen
g)Ansprüche auf Ausgleichsgeld feststellen
4.3Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung
(§ 3 Abs. 2 Buchstabe E Nr. 4.3)
a)Ansprüche auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und auf Krankenbehandlung feststellen
b)Ansprüche auf Krankengeld für rentenversicherungspflichtige Personen und nicht rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige feststellen
c)Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerfeststellen
d)Ansprüche auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft feststellen
e)Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung feststellen


B. Zeitliche Gliederung

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,
1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a und b,
1.3
Personalwesen, Lernziel c,
1.4
Selbstverwaltung und Aufsicht,
1.5
Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,
2.1
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
2.2
Versicherte, Mitglieder,
2.3
Beiträge für Beschäftigte, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit
1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
1.6
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
3
Informationsverarbeitung und Datenschutz,
4.1
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
6
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildposition
2.4
Leistungen, Lernziele a bis d,
in Verbindung mit
2.1
Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel d,
5
Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.2
Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
1.6
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
3
Informationsverarbeitung und Datenschutz,
4.1
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
6
Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.


Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
II. 1)
1    Versicherungsverhältnisse,
II.
2    Mitgliedschaft,
II.
3    Finanzierung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I. 2)
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
2.3 Beiträge für Beschäftigte, Lernziele d und e,
II.
3    Finanzierung, Lernziele b bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildposition
II.
4.1 Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen, Lernziel a und b,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
fortzuführen.


Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
2.4 Leistungen, Lernziel e,
II.
4.3 Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
II.
1    Versicherungsverhältnisse, Lernziele c bis e,
fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildposition
II.
4.2 Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
II.
1   Versicherungsverhältnisse, Lernziele c bis e,
fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
I.
1.3 Personalwesen, Lernziele a und b,
I.
2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele e und f,
I.
2.4 Leistungen, Lernziele f und g,
I.
4.2 Umgang mit Konflikten,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
I.
1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
I.
1.5 Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele a, b, d und e,
I.
1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
I.
3    Informationsverarbeitung und Datenschutz,
I.
4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
I.
5    Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
I.
6    Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
II.
1    Versicherungsverhältnisse,
II.
2    Mitgliedschaft,
II.
3    Finanzierung,
II.
4    Leistungen
fortzuführen.

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1) Abschnitt II.
2) Abschnitt I.