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Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz (SVFAG)
Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Land Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum: 07.08.1953


§ 19 SVFAG

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