Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt

Ausfertigungsdatum: 25.07.1986


§ 28 SVertO Weitere Verteilung

Sobald nach einer ersten Verteilung ein weiterer hinreichender Betrag der Haftungssumme verfügbar wird, soll eine weitere Verteilung erfolgen.