Ausfertigungsdatum: 06.03.2013
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 425 - 427)
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lfd. Nr. | Zeichen | Ge- oder Verbot
Erläuterungen |
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Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen | ||||
1 | Zeichen 600
Absperrschranke | |||
2 | Zeichen 605 | |||
Leitbake | ||||
Pfeilbake | Schraffenbake | |||
3 | Zeichen 628 | |||
Leitschwelle | ||||
mit Pfeilbake | mit Schraffenbake | |||
4 | Zeichen 629 | |||
Leitbord | ||||
mit Pfeilbake | mit Schraffenbake | |||
5 | Zeichen 610
Leitkegel | |||
6 | Zeichen 615
Fahrbare Absperrtafel | |||
7 | Zeichen 616
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil | |||
zu 1 bis 7 | Ge- oder Verbot
Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei. Erläuterung
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Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen | ||||
8 | Zeichen 625
Richtungstafel in Kurven | Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein. | ||
9 | Zeichen 626
Leitplatte | |||
10 | Zeichen 627
Leitmal | Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten. | ||
Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs | ||||
11 | Zeichen 620
Leitpfosten (links) (rechts) | Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen. | ||
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit | ||||
12 | Zeichen 630
Parkwarntafel |