Ausfertigungsdatum: 06.03.2013
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 411 - 424)
1 | 2 | 3 |
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lfd. Nr. | Zeichen und Zusatzzeichen | Ge- oder Verbote
Erläuterungen |
Abschnitt 1 Vorrangzeichen | ||
1 | Zeichen 301
Vorfahrt | Ge- oder Verbot
Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht. |
2 | Zeichen 306
Vorfahrtstraße | Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken. Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“. |
2.1 | Ge- oder Verbot
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an. |
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3 | Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße | |
4 | Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr | Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. |
Abschnitt 2 Ortstafel | ||
zu 5
und 6 | Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. |
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5 | Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite | Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. |
6 | Zeichen 311
Ortstafel Rückseite | Die Ortstafel bestimmt:
Hier endet eine geschlossene Ortschaft. |
Abschnitt 3 Parken | ||
7 | Zeichen 314
Parken | Ge- oder Verbot
|
8 | Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone | Ge- oder Verbot
Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt. |
9 | Zeichen 314.2
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone | |
10 | Zeichen 315
Parken auf Gehwegen | Ge- oder Verbot
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11 | Bild 318
Parkscheibe | Ge- oder Verbot
Ist die Parkzeit bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen beschränkt, so ist der Nachweis durch Auslegen der Parkscheibe zu erbringen. |
Abschnitt 4 Verkehrsberuhigter Bereich | ||
12 | Zeichen 325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs | Ge- oder Verbot
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13 | Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs | Erläuterung
Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten. |
Abschnitt 5 Tunnel | ||
14 | Zeichen 327
Tunnel | Ge- oder Verbote
|
Abschnitt 6 Nothalte- und Pannenbucht | ||
15 | Zeichen 328
Nothalte- und Pannenbucht | Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur im Notfall oder bei einer Panne in einer Nothalte- und Pannenbucht halten. |
Abschnitt 7 Autobahnen und Kraftfahrstraßen | ||
16 | Zeichen 330.1
Autobahn | Erläuterung
Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen. |
17 | Zeichen 330.2
Ende der Autobahn | |
18 | Zeichen 331.1
Kraftfahrstraße | Erläuterung
Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen. |
19 | Zeichen 331.2
Ende der Kraftfahrstraße | |
20 | Zeichen 333
Ausfahrt von der Autobahn | Erläuterung
Auf Kraftfahrstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen weist das entsprechende Zeichen mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf die Ausfahrt hin. Das Zeichen kann auch auf weißem Grund ausgeführt sein. |
21 | Zeichen 450
Ankündigungsbake | Erläuterung
Das Zeichen steht 300 m, 200 m (wie abgebildet) und 100 m vor einem Autobahnknotenpunkt (Autobahnanschlussstelle, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck). Es steht auch vor einer bewirtschafteten Rastanlage. Vor einem Knotenpunkt kann auf der 300 m-Bake die Nummer des Knotenpunktes angezeigt sein. |
Abschnitt 8 Markierungen | ||
22 | Zeichen 340
Leitlinie | Ge- oder Verbot
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet. |
23 | Zeichen 341
Wartelinie | Erläuterung
Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten. |
Abschnitt 9 Hinweise | ||
24 | Zeichen 350
Fußgängerüberweg | |
25 | Zeichen 354
Wasserschutzgebiet | |
26 | Zeichen 356
Verkehrshelfer | |
27 | Zeichen 357
Sackgasse | Erläuterung
Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann die Durchlässigkeit der Sackgasse für den Radverkehr und/oder Fußgängerverkehr durch Piktogramme angezeigt sein. |
zu 28
und 29 | Erläuterung
|
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28 | Zeichen 358
Erste Hilfe | |
29 | Zeichen 363
Polizei | |
30 | Zeichen 385
Ortshinweistafel | |
zu 31
und 32 | Erläuterung
Die Zeichen stehen außerhalb von Autobahnen. Sie dienen dem Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele und der Kennzeichnung des Verlaufs touristischer Routen. Sie können auch als Wegweiser ausgeführt sein. |
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31 | Zeichen 386.1
Touristischer Hinweis | |
32 | Zeichen 386.2
Touristische Route | |
33 | Zeichen 386.3
Touristische Unterrichtungstafel | Erläuterung
Das Zeichen steht an der Autobahn. Es dient der Unterrichtung über touristisch bedeutsame Ziele. |
34 | Zeichen 390
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz | |
35 | Zeichen 391
Mautpflichtige Strecke | |
36 | Zeichen 392
Zollstelle | |
37 | Zeichen 393
Informationstafel an Grenzübergangsstellen | |
38 | Zeichen 394
Laternenring | Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt. |
Abschnitt 10 Wegweisung | ||
1. Nummernschilder | ||
39 | Zeichen 401
Bundesstraßen | |
40 | Zeichen 405
Autobahnen | |
41 | Zeichen 406
Knotenpunkte der Autobahnen | Erläuterung
So sind Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) beziffert. |
42 | Zeichen 410
Europastraßen | |
2. Wegweiser außerhalb von Autobahnen | ||
a) Vorwegweiser | ||
43 | Zeichen 438
| |
44 | Zeichen 439
| |
45 | Zeichen 440
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46 | Zeichen 441
| |
b) Pfeilwegweiser | ||
zu 47
bis 49 | Erläuterung
Das Zusatzzeichen „Nebenstrecke“ oder der Zusatz „Nebenstrecke“ im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin. |
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47 | Zeichen 415
| Erläuterung
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen |
48 | Zeichen 418
| Erläuterung
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen |
49 | Zeichen 419
| Erläuterung
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung |
50 | Zeichen 430
| Erläuterung
Pfeilwegweiser zur Autobahn |
51 | Zeichen 432
| Erläuterung
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung. |
c) Tabellenwegweiser | ||
52 | Zeichen 434
| Erläuterung
Der Tabellenwegweiser kann auch auf einer Tafel zusammengefasst sein. Die Zielangaben in einer Richtung können auch auf separaten Tafeln gezeigt werden. |
d) Ausfahrttafel | ||
53 | Zeichen 332.1
| Erläuterung
Ausfahrt von der Kraftfahrstraße oder einer autobahnähnlich ausgebauten Straße. Das Zeichen kann innerhalb geschlossener Ortschaften auch mit weißem Grund ausgeführt sein. |
e) Straßennamensschilder | ||
54 | Zeichen 437
| Erläuterung
Das Zeichen hat entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund. Es kann auch an Bauwerken angebracht sein. |
3. Wegweiser auf Autobahnen | ||
a) Ankündigungstafeln | ||
zu 55 und 58 | Erläuterung
Die Nummer (Zeichen 406) ist die laufende Nummer der Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke der gerade befahrenen Autobahn. Sie dient der besseren Orientierung. |
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55 | Zeichen 448
| Erläuterung
Das Zeichen weist auf eine Autobahnausfahrt, ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin. Es schließt Zeichen 406 ein. |
56 | Erläuterung
Das Sinnbild weist auf eine Ausfahrt hin. |
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57 | Erläuterung
Das Sinnbild weist auf ein Autobahnkreuz oder Autobahndreieck hin; es weist auch auf Kreuze und Dreiecke von Autobahnen mit autobahnähnlich ausgebauten Straßen des nachgeordneten Netzes hin. |
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58 | Zeichen 448.1
| Erläuterung
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b) Vorwegweiser | ||
59 | Zeichen 449
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c) Ausfahrttafel | ||
60 | Zeichen 332
| |
d) Entfernungstafel | ||
61 | Zeichen 453
| Erläuterung
Die Entfernungstafel gibt Fernziele und die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden unterhalb des waagerechten Striches angegeben. |
Abschnitt 11 Umleitungsbeschilderung | ||
1. Umleitung außerhalb von Autobahnen | ||
a) Umleitungen für bestimmte Verkehrsarten | ||
62 | Zeichen 442
Vorwegweiser | Erläuterung
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten |
63 | Zeichen 421
| Erläuterung
Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten |
64 | Zeichen 422
| Erläuterung
Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten |
b) Temporäre Umleitungen (z. B. infolge von Baumaßnahmen) | ||
65 | Erläuterung
Der Verlauf der Umleitungsstrecke kann gekennzeichnet werden durch |
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66 | Zeichen 454
| Erläuterung
Umleitungswegweiser oder |
67 | Zeichen 455.1
| Erläuterung
Fortsetzung der Umleitung |
zu 66
und 67 | Erläuterung
Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben. |
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68 | Erläuterung
Die temporäre Umleitung kann angekündigt sein durch Zeichen 455.1 oder |
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69 | Zeichen 457.1
| Erläuterung
Umleitungsankündigung |
70 | Erläuterung
jedoch nur mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen und bei Bedarf mit Zielangabe auf einem zusätzlichen Schild über dem Zeichen. |
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71 | Erläuterung
Die Ankündigung kann auch erfolgen durch |
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72 | Zeichen 458
| Erläuterung
eine Planskizze |
73 | Erläuterung
Das Ende der Umleitung kann angezeigt werden durch |
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74 | Zeichen 457.2
| Erläuterung
Ende der Umleitung oder |
75 | Zeichen 455.2
| Erläuterung
Ende der Umleitung |
2. Bedarfsumleitung für den Autobahnverkehr | ||
76 | Zeichen 460
Bedarfsumleitung | Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet eine alternative Streckenführung im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen. |
77 | Zeichen 466
Weiterführende Bedarfsumleitung | Erläuterung
Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt. |
Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung | ||
1. Umlenkungspfeil | ||
78 | Zeichen 467.1
Umlenkungspfeil | Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet Alternativstrecken auf Autobahnen, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird (Streckenempfehlung). |
79 | Zeichen 467.2
| Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung. |
2. Verkehrslenkungstafeln | ||
80 | Erläuterung
Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an, wie beispielsweise: |
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81 | Zeichen 501
Überleitungstafel | Erläuterung
Das Zeichen kündigt die Überleitung des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn an. |
82 | Zeichen 531
Einengungstafel | |
82.1 | Erläuterung
Bei Einengungstafeln wird mit dem Zusatzzeichen der Ort angekündigt, an dem der Fahrstreifenwechsel nach dem Reißverschlussverfahren (§ 7 Absatz 4) erfolgen soll. |
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3. Blockumfahrung | ||
83 | Zeichen 590
Blockumfahrung | Erläuterung
Das Zeichen kündigt eine durch die Zeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (Zeichen 209 bis 214) vorgegebene Verkehrsführung an. |