(StrlSAblAnO)
Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien

Ausfertigungsdatum: 17.11.1980


§ 17 StrlSAblAnO Inkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1981 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Verwendung und Nutzung von Haldenmaterialien zu Bauzwecken vom 11. März 1974 (Mitteilungen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz 1974 Nr. 5) außer Kraft.