Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum (StrandschutzwerkSicherungsV)
Bekanntmachung der Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum

Ausfertigungsdatum: 06.06.2016


§ 6 StrandschutzwerkSicherungsV Übergangsbestimmungen

Schilder, die am 30. Juni 2016 aufgestellt sind, gelten neben den nach dieser Verordnung aufgestellten Schildern bis zum 31. Dezember 2019 fort. Im Umfang der sich aus den fortgeltenden Schildern ergebenden Verbote oder Berechtigungen ist die Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum vom 22. Februar 1973 (VkBl. 1973, 218) weiter anzuwenden.