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Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV)
Verordnung zur Mitteilung der Stimmrechte aus Aktien und anderen Instrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz


Ausfertigungsdatum: 02.10.2018

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Form der Mitteilung
§ 3 Übermittlung einer schriftlichen Mitteilung
§ 4 Elektronische Übermittlung einer Mitteilung an die Bundesanstalt
§ 5 Nutzung der MVP
§ 6 Elektronische Übermittlung einer Mitteilung an den Emittenten
§ 7 Ersatz für die Unterschrift bei der elektronischen Übermittlung einer Mitteilung
§ 8 Inkrafttreten

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