Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 (StichprobenV)
Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011

Ausfertigungsdatum: 25.06.2010


§ 4 StichprobenV Fragebogen

Die Haushaltsstichprobe wird mit Hilfe eines einheitlichen Fragebogens erhoben, den das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder erstellt.