Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. StDAV

Steuerdaten-Abrufverordnung (StDAV)
Verordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten


Ausfertigungsdatum: 13.10.2005

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 12.7.2017 I 2360

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses
§ 3 Erteilung der Abrufbefugnis
§ 4 Umfang der Abrufbefugnis
§ 5 Prüfung der Abrufbefugnis
§ 6 Aufzeichnung der Abrufe
§ 7 Prüfung der Zulässigkeit der Abrufe
§ 8 Ergänzende Regelungen und Verfahrensdokumentation
§ 9 Abrufe durch den Steuerpflichtigen
§ 10 (weggefallen)
§ 11 Inkrafttreten
Schlussformel

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz