Die Handwerkskammern übermitteln von den Kammerzugehörigen ihres Bezirks folgende Angaben:
- 1.
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Name oder Firma, bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts die Bezeichnung, unter der sie das Handwerk oder das handwerksähnliche Gewerbe betreiben, sowie Anschrift der gewerblichen Hauptniederlassung einschließlich Gemeindeschlüssel,
- 2.
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Rechtsform,
- 3.
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Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes,
- 4.
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- 5.
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Zeitpunkt der Löschung in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes,
- 6.
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für Handwerksbetriebe nach § 1 und § 18 Abs. 2 Satz 1 der
Handwerksordnung: zu betreibendes Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke; für Betriebe eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 der
Handwerksordnung: zu betreibendes handwerksähnliches Gewerbe oder bei Ausübung mehrerer handwerksähnlicher Gewerbe diese Gewerbe,
- 7.
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Nummer des Finanzamts und Steuernummer,
- 8.
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Kennzeichen zur Identifikation (Kammer- und Identnummer), bei Änderung auch das zuletzt übermittelte Kennzeichen.