Ausfertigungsdatum: 28.03.1974
| Die Gebühr beträgt für | ||
| 1. | den Widerruf oder die Rücknahme einer Amtshandlung, soweit der Betroffene dazu Anlaß gegeben hat: | |
| 25 EUR bis zu dem Betrag, der als Gebühr für die Vornahme der widerrufenen oder zurückgenommenen Amtshandlung vorgesehen ist oder zu erheben wäre; | ||
| 2. | die Ablehnung oder die Rücknahme eines Antrages auf Vornahme einer Amtshandlung: | |
| Betrag der für die Vornahme der Amtshandlung vorgesehenen Gebühr unter Berücksichtigung von § 15 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung; | ||
| 3. | die Zurückweisung des Widerspruchs oder die Rücknahme des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung: | |
| 25 EUR bis zu dem Betrag, der für die Vornahme der angefochtenen Amtshandlung vorgesehen ist oder zu erheben wäre. | ||