(StAGebV)
Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Ausfertigungsdatum: 28.03.1974


§ 3a StAGebV Gebühren für Widerruf, Rücknahme, Ablehnung und Widerspruch

Die Gebühr beträgt für
1.den Widerruf oder die Rücknahme einer Amtshandlung, soweit der Betroffene dazu Anlaß gegeben hat: 
  25 EUR bis zu dem Betrag, der als Gebühr für die Vornahme der widerrufenen oder zurückgenommenen Amtshandlung vorgesehen ist oder zu erheben wäre;
2.die Ablehnung oder die Rücknahme eines Antrages auf Vornahme einer Amtshandlung: 
  Betrag der für die Vornahme der Amtshandlung vorgesehenen Gebühr unter Berücksichtigung von § 15 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung;
3.die Zurückweisung des Widerspruchs oder die Rücknahme des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung: 
  25 EUR bis zu dem Betrag, der für die Vornahme der angefochtenen Amtshandlung vorgesehen ist oder zu erheben wäre.