(StAGebV)
Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Ausfertigungsdatum: 28.03.1974


§ 3 StAGebV Gebührenbemessung in sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

(1) Die Gebühr beträgt für die

1. Entlassung 51 EUR,
2. Genehmigung zur Beibehaltung 255 EUR,
3. Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher 25 EUR.

(2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.