Der Arbeitgeber hat den Sprecherausschuß rechtzeitig in folgenden Angelegenheiten der leitenden Angestellten zu unterrichten:
- 1.
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Änderungen der Gehaltsgestaltung und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen;
- 2.
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Einführung oder Änderung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.
Er hat die vorgesehenen Maßnahmen mit dem Sprecherausschuß zu beraten.