(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1260 - 1261)
    
    
        Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 1
- 
                                                                            Sport und Bewegung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 2.1
- 
                                                                            Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b, 
- Abschnitt A Nr. 2.2
- 
                                                                            Leistungsangebote, Lernziele a und b, 
- Abschnitt B Nr. 1.1
- 
                                                                            Stellung, Rechtsform und Struktur, 
- Abschnitt B Nr. 1.2
- 
                                                                            Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c, 
- Abschnitt B Nr. 1.3
- 
                                                                            Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- Abschnitt B Nr. 2.1
- 
                                                                            Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b, 
- Abschnitt B Nr. 2.2
- 
                                                                            Arbeitsorganisation, Lernziele a und b, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 2.1
- 
                                                                            Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d, 
- Abschnitt A Nr. 2.2
- 
                                                                            Leistungsangebote, Lernziel c, 
- Abschnitt A Nr. 6.1
- 
                                                                            Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b, 
- Abschnitt B Nr. 1.2
- 
                                                                            Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e, 
- Abschnitt B Nr. 1.4
- 
                                                                            Umweltschutz, 
- Abschnitt B Nr. 2.1
- 
                                                                            Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e, 
- Abschnitt B Nr. 2.2
- 
                                                                            Arbeitsorganisation, Lernziele c und d, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 2.2
- 
                                                                            Leistungsangebote, Lernziele d und e, 
- Abschnitt A Nr. 3.2
- 
                                                                            Verkauf, Lernziele a und b, 
- Abschnitt A Nr. 5
- 
                                                                            Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit, 
- Abschnitt A Nr. 6.1
- 
                                                                            Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d, 
- Abschnitt B Nr. 2.4
- 
                                                                            Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 2.2
- 
                                                                            Leistungsangebote, Lernziel f, 
- Abschnitt A Nr. 2.3
- 
                                                                            Beschaffung, Lernziele a und b, 
- Abschnitt A Nr. 3.1
- 
                                                                            Märkte und Zielgruppen, Lernziele a bis c, 
- Abschnitt A Nr. 3.2
- 
                                                                            Verkauf, Lernziele c und d, 
- Abschnitt A Nr. 3.3
- 
                                                                            Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b, 
- Abschnitt B Nr. 2.3
- 
                                                                            Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d, 
- Abschnitt B Nr. 2.4
- 
                                                                            Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 2.3
- 
                                                                            Beschaffung, Lernziele c und d, 
- Abschnitt A Nr. 3.1
- 
                                                                            Märkte und Zielgruppen, Lernziel d, 
- Abschnitt A Nr. 3.2
- 
                                                                            Verkauf, Lernziel e, 
- Abschnitt A Nr. 3.3
- 
                                                                            Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c, 
- Abschnitt A Nr. 4
- 
                                                                            Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b, 
- Abschnitt B Nr. 2.3
- 
                                                                            Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e, 
- Abschnitt B Nr. 2.4
- 
                                                                            Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 2.1
- 
                                                                            Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e, 
- Abschnitt A Nr. 2.3
- 
                                                                            Beschaffung, Lernziel e, 
- Abschnitt A Nr. 3.1
- 
                                                                            Märkte und Zielgruppen, Lernziel e, 
- Abschnitt A Nr. 3.3
- 
                                                                            Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d bis f, 
- Abschnitt A Nr. 4
- 
                                                                            Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e, 
- Abschnitt A Nr. 6.1
- 
                                                                            Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 6.2
- 
                                                                            Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d, 
- Abschnitt A Nr. 6.3
- 
                                                                            Controlling, Lernziel a, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 6.2
- 
                                                                            Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e bis g, 
- Abschnitt A Nr. 6.3
- 
                                                                            Controlling, Lernziel b, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus 
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                                    
                                                                        - Abschnitt A Nr. 7
- 
                                                                            Personalwirtschaft 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        zu vermitteln.