| Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | 1 | 2 | 3 | 
                
                    | 1 | Sport und Bewegung (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 1)
 | 
                            a)
                                individuelle Eingangschecks durchführenb)
                                individuelle Trainingspläne erstellen und umsetzenc)
                                anatomische, physiologische und ernährungsbezogene Aspekte berücksichtigend)
                                Personen verschiedener Zielgruppen über sportliche Maßnahmen als Gesundheitsvorsorge beratene)
                                Trainingsmethoden und Bewegungstechniken anwenden | 
                
                    | 2 | Geschäfts- und Leistungsprozess (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 2)
 |  | 
                
                    | 2.1 | Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 2.1)
 | 
                            a)
                                betriebliche Ablauforganisation und Geschäftsprozesse erläutern, Informationsflüsse, Entscheidungswege und Schnittstellen berücksichtigenb)
                                qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragenc)
                                den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellend)
                                Nutzungs-, Belegungs- und Personaleinsatzpläne erstellene)
                                Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen | 
                
                    | 2.2 | Leistungsangebote (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 2.2)
 | 
                            a)
                                Ausübungs- und Organisationsformen des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports bei der Umsetzung von Leistungsangeboten berücksichtigenb)
                                Funktionen und Wirkungen von Leistungsangeboten im Sport- und Fitnessbereich darstellenc)
                                zielgruppenorientierte Argumente für die Teilnahme an sportlichen und außersportlichen Angeboten erarbeitend)
                                Sport- und Fitnessangebote sowie ergänzende Leistungen entwickeln und anbietene)
                                Vorschläge für die Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots erarbeitenf)
                                Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten | 
                
                    | 2.3 | Beschaffung (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 2.3)
 | 
                            a)
                                Bedarf an Produkten und Dienstleistungen Dritter ermittelnb)
                                Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachenc)
                                Ausschreibungen vorbereiten, Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswertend)
                                Bestellungen planen und durchführen; Beschaffungsmöglichkeiten nutzene)
                                erbrachte Dienstleistungen Dritter prüfen und bei Beanstandung Maßnahmen einleiten | 
                
                    | 3 | Marketing (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 3)
 |  | 
                
                    | 3.1 | Märkte und Zielgruppen (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 3.1)
 | 
                            a)
                                bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichenb)
                                betriebsbezogenes Nachfragepotenzial für Dienstleistungen ermittelnc)
                                Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzend)
                                Mitgliederwerbungs- und Rückgewinnungsaktionen durchführene)
                                bei der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten mitwirken; Medien einsetzen | 
                
                    | 3.2 | Verkauf (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 3.2)
 | 
                            a)
                                Produkte und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, rechtliche Regelungen berücksichtigenb)
                                Verkaufsgespräche führen und nachbereitenc)
                                Mitgliedsverträge abschließend)
                                Vertriebsformen und -wege nutzene)
                                Wechselwirkungen zwischen Kundenerwartungen und betrieblichen Leistungen beachten | 
                
                    | 3.3 | Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 3.3)
 | 
                            a)
                                an der Gestaltung von Werbebotschaften mitwirkenb)
                                Werbekonzepte entwickelnc)
                                Werbemittel und -träger auswählen und einsetzend)
                                Kosten für Werbeaktionen kalkulierene)
                                Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigenf)
                                mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen | 
                
                    | 4 | Planung und Organisation von Veranstaltungen (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 4)
 | 
                            a)
                                Veranstaltungen konzipieren und organisierenb)
                                Planungshilfen erstellen und anwendenc)
                                organisatorische und technische Voraussetzungen für Veranstaltungen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen beachtend)
                                Veranstaltungen koordinieren und Mitwirkende betreuene)
                                Veranstaltungen abrechnen und auswerten | 
                
                    | 5 | Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 5)
 | 
                            a)
                                sportspezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allgemeine Sicherheitsbestimmungen anwendenb)
                                den laufenden Betrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kontrollieren und beaufsichtigen; bei Störungen Maßnahmen einleitenc)
                                Maßnahmen zur Einhaltung der Betriebssicherheit von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten planen, veranlassen und dokumentierend)
                                Pflege und Instandhaltung von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten veranlassen | 
                
                    | 6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 6)
 |  | 
                
                    | 6.1 | Rechnungsvorgänge und Kalkulation (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 6.1)
 | 
                            a)
                                Geschäftsvorgänge für das betriebliche Rechnungswesen bearbeitenb)
                                Beiträge einziehenc)
                                Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläuternd)
                                Kosten ermitteln und erfassen, Ausgaben überwachene)
                                Einzelmaßnahmen kalkulieren | 
                
                    | 6.2 | Betriebliches Rechnungswesen (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 6.2)
 | 
                            a)
                                Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreibenb)
                                den betrieblichen Kontenplan anwendenc)
                                Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeitend)
                                Berechnung von Steuern vorbereiten, Gebühren und Beiträge berechnene)
                                vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen, Inventur durchführenf)
                                Leistungen bewerten und verrechneng)
                                Finanzierungsarten und -formen unterscheiden, bewerten und nutzen; Finanzpläne erstellen | 
                
                    | 6.3 | Controlling (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 6.3)
 | 
                            a)
                                Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswertenb)
                                Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen bewerten und aufbereiten | 
                
                    | 7 | Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt A Nr. 7)
 | 
                            a)
                                Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten, insbesondere Arbeitsverträge vorbereitenb)
                                Auswirkungen unterschiedlicher Vertragsformen für Beschäftigungsverhältnisse und flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigenc)
                                Positionen der Entgeltabrechnung erklärend)
                                Einsatz von internen und externen Personaldienstleistungen planen | 
                
                    |  | 
                
                    | Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 1)
 |  | 
                
                    | 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 1.1)
 | 
                            a)
                                unterschiedliche Aufgaben, Strukturen und Rechtsformen im Sport- oder Fitnessbereich darstellenb)
                                Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreibenc)
                                Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläuternd)
                                Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläuterne)
                                Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellenf)
                                Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben | 
                
                    | 1.2 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 1.2)
 | 
                            a)
                                die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreibenb)
                                den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragenc)
                                Fachinformationen nutzend)
                                lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermittelne)
                                arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten | 
                
                    | 1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 1.3)
 | 
                            a)
                                Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)
                                berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                                Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                                Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | 
                
                    | 1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 1.4)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                            a)
                                mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                                für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                                Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                                Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 
                
                    | 2 | Information, Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 2)
 |  | 
                
                    | 2.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 2.1)
 | 
                            a)
                                Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwendenb)
                                rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz einhaltenc)
                                externe und interne Netze und Dienste nutzend)
                                Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachtene)
                                Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen, Mitglieder- und Kundenstatistiken auswerten | 
                
                    | 2.2 | Arbeitsorganisation (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 2.2)
 | 
                            a)
                                die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten organisierenb)
                                Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzenc)
                                Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzend)
                                Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen | 
                
                    | 2.3 | Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 2.3)
 | 
                            a)
                                Aufgaben im Team planen und bearbeitenb)
                                an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwendenc)
                                Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentierend)
                                interne und externe Kooperationsprozesse gestaltene)
                                Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden | 
                
                    | 2.4 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Abs. 2
 Abschnitt B Nr. 2.4)
 | 
                            a)
                                Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachtenb)
                                Kundenkontakte nutzen und pflegenc)
                                Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwendend)
                                fremdsprachige Fachbegriffe anwendene)
                                Informations- und Beratungsgespräche planen, durchführen und nachbereitenf)
                                Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigeng)
                                zur Vermeidung von Konflikten beitragen |