Spielverordnung (SpielV)
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Ausfertigungsdatum: 06.02.1962


§ 10c SpielV

Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
2.
Spielhallenrecht der Länder,
3.
Jugendschutzrecht.