Ausfertigungsdatum: 19.03.2002
(1) Für die Laufbahnen der Mannschaften kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer
(2) Für die Laufbahn der Mannschaften des Militärmusikdienstes darf in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit nur eingestellt werden, wer außerdem mindestens ein Orchesterinstrument beherrscht.