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(SGB3EntgV 2019)
Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019


Ausfertigungsdatum: 17.12.2018

Eingangsformel
§ 1 Pauschalierte Nettoentgelte
§ 2 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
Anlage 2 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2019)

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