(SGB3EntgV 2019)
Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019

Ausfertigungsdatum: 17.12.2018


§ 3 SGB3EntgV 2019 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2018 vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3989) außer Kraft.