Seilbahndurchführungsgesetz (SeilbDG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG

Ausfertigungsdatum: 30.06.2017


§ 6 SeilbDG Inkrafttreten

(1) Die §§ 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Die §§ 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 21. März 2018 in Kraft.