- A.
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Gebots- und Verbotszeichen
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A.1
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Überholverbot
- a)
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für alle Fahrzeugerechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen - Spitzen nach oben.... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2921)
- b)
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für Schleppverbänderechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei senkrechten schwarzen Doppelpfeilen - Spitzen nach oben.... (Abb.)
- A.2
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Begegnungsverbot an EngstellenEngstellen, in denen das Begegnen verboten und die Vorfahrt nach § 25 Abs. 5 zu beachten ist:rechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen - Spitzen entgegengesetzt.... (Abb.)
- A.3
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GeschwindigkeitsbeschränkungVerbot, die angegebene Geschwindigkeit in der nachfolgenden Strecke zu überschreiten:quadratische weiße Tafel mit rotem Rand und schwarzer Zahl, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser, auf dem Nord-Ostsee-Kanal über Grund, in Kilometern pro Stunde angibt (Beispiel: 12 km/h).... (Abb.)
- A.4
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Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder WellenschlagVerbot, in der nachfolgenden Strecke oder an der Stelle so schnell zu fahren, daß Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag eintreten:eine quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei waagerechten schwarzen Wellenlinien oder... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2922)ein roter Zylinder oder... (Abb.)drei feste Lichter übereinander, das obere weiß, das mittlere rot, das untere weiß.... (Abb.)
- A.5
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Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit BadebetriebVerbot, vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers mit einer Geschwindigkeit von mehr als 8 km (4,3 sm) in der Stunde (Fahrt durch das Wasser) zu fahren:Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz.... (Abb.)
- A.6
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Einhalten eines FahrabstandesGebot, in der nachfolgenden Strecke einen Mindestabstand von dem Aufstellungsort des Zeichens einzuhalten:rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand, deren eine Hälfte auf schwarzem Grund, der dreieckig in die andere Hälfte, auf der die Passierseite liegt, weist, eine weiße Zahl zeigt, die den zu haltenden Abstand in Metern angibt (Beispiel: 40 m von der in Fahrtrichtung rechten Seite).... (Abb.)
- A.7
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Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und SchleusenGebot, vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen vor der Tafel anzuhalten, solange die Durchfahrt nicht freigegeben ist:quadratische weiße Tafel mit rotem Rand und einem waagerechten schwarzen Strich.... (Abb.)
- A.8
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AnkerverbotVerbot, in einem Abstand von weniger als 300 m beiderseits der Linie, die die Tafeln verbindet oder die die Verlängerung der Verbindungslinie von Oberbake und Unterbake der Tafel an einem Ufer bildet, zu ankern und Anker, Trossen oder Ketten schleifen zu lassen (bei Entfernungs- und Streckenangaben nach Nr. 1c der Vorbemerkung gelten diese Angaben anstelle des beiderseitigen Abstandes von 300 m):rechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und umgekehrtem schwarzen Anker an beiden Ufern oder... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2923)an einem Ufer eine rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und umgekehrtem schwarzen Anker und darüber eine weiße dreieckige Tafel mit rotem Rand - Spitze oben - als Unterbake sowie dahinter eine Stange mit einer weißen dreieckigen Tafel mit rotem Rand - Spitze unten - als Oberbake.... (Abb.)
- A.9
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FestmacheverbotVerbot, in der nachfolgenden Strecke an dem Ufer festzumachen, an dem die Tafel aufgestellt ist:quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und schwarzem Poller, um den eine Trosse gelegt ist.... (Abb.)
- A.10
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LiegeverbotVerbot, in der nachfolgenden Strecke auf der Seite der Seeschiffahrtsstraße liegen zu bleiben (ankern oder festmachen), auf der das Zeichen steht:quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und einem schwarzen "P".... (Abb.)
- A.11
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Einhalten einer FahrtrichtungGebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen:rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand und waagerechtem schwarzen Pfeil.... (Abb.)
- A.12
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Abgabe von SchallsignalenGebot, an dieser Stelle das in der zusätzlichen Tafel angegebene Schallsignal zu geben:quadratische weiße Tafel mit rotem Rand und einem schwarzen Punkt.... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2924)
- A.13
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Anhalten in SchleusenGebot, vor den Tafeln an den Schleusenmauern anzuhalten, solange die Ausfahrt aus der Schleuse nicht freigegeben ist:senkrechter gelber Streifen an den Schleusenmauern vor den Schleusentoren vom Wasserspiegel bis zur Schleusenplattform, der auf der Schleusenplattform in einer Länge von 1 m weitergeführt ist.... (Abb.)
- A.14
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Durchfahren von BrückenVerbot, die Brückenöffnung außerhalb des durch die beiden Tafeln begrenzten Raumes zu durchfahren (das Verbot gilt nicht für kleine Fahrzeuge im Sinne des § 10):zwei quadratische, auf der Spitze stehende rot-weiße Tafeln.... (Abb.)
- A.15
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Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtungrechteckige blaue Tafel mit weißem Diagonalstreifen von links oben nach rechts unten.... (Abb.)
- A.16
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Aufforderung zum AnhaltenGebot zum Anhalten durch Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes:der als Lichtzeichen gegebene Buchstabe "L" oder... (Abb.)die Flagge "L" des Internationalen Signalbuches.... (Abb.)
- A.17
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Gesperrte Wasserflächen
- a)
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Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder und SurffahrzeugeVerbot für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder und Surffahrzeuge die wegen Badebetriebs gesperrten Wasserflächen zu befahren.
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-
- Farbe:
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bei Tonneweiß mit einem - von oben gesehen - rechtwinkligen gelben Kreuz... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2925)bei Stangeweiß mit einem breiten gelben Band... (Abb.)
- Form:
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Faßtonne, Kugeltonne oder Stange
- Toppzeichen:
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Für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder geöffnete Durchfahrtsschneisen können durch zusätzliche weiße Flaggen als Toppzeichen gekennzeichnet werden.... (Abb.)
- b)
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SperrgebieteVerbot, die gesperrte Wasserfläche zu befahren - mit Ausnahme der berechtigten Fahrzeuge.
-
-
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- Farbe:
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bei Faßtonne und Leuchttonnegelb mit einem - von oben gesehen - rechtwinkligen roten Kreuz... (Abb.)bei Spierentonne und Stangegelb mit einem roten Band... (Abb.)
- Form:
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Faßtonne, Leuchttonne, Spierentonne oder Stange
- Beschriftung:
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Nur auf Faßtonne und Leuchttonne mit schwarzen Buchstaben "Sperrgebiet" oder "Sperr-G."
Toppzeichen (wenn vorhanden):
-
-
-
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gelbes liegendes Kreuz. Spierentonnen und Stangen sind immer mit Toppzeichen versehen.... (Abb.)
Feuer (wenn vorhanden):... (Abb.)
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-
-
- Farbe:
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gelb
- Kennung:
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Fl/Blz., Oc(2)/Ubr.(2) oder Oc(3)/Ubr.(3).... (Abb.)
- A.18
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Sperrung der gesamten Seeschiffahrtsstraße oder einer TeilstreckeGebot, wegen Sperrung der Seeschiffahrtsstraße oder einer Teilstrecke vor dem Sichtzeichen anzuhalten:
- a)
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Dauernde Sperrungdrei Körperzeichen übereinander, oben ein schwarzer Ball, in der Mitte ein schwarzer Kegel - Spitze unten -, unten ein schwarzer Kegel - Spitze oben - oder... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2926)drei feste Lichter übereinander, das obere rot, das mittlere grün, das untere weiß.... (Abb.)Bei Sperrung einer Teilstrecke der Seeschiffahrtsstraße eine rechteckige rote Tafel mit waagerechtem weißen Streifen.... (Abb.)
- b)
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Vorübergehende SperrungBeginn: Schwenken eines roten Lichtes oder einer roten Flagge.... (Abb.)Ende: Schwenken eines grünen Lichtes oder einer grünen Flagge.... (Abb.)
- A.19
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Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen(Nord-Ostsee-Kanal siehe Zeichen A.21)
- a)
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Durchfahren/Einfahren verboten(Brücke/Sperrwerk/Schleuse geschlossen)ohne Einschränkungen:zwei feste rote Lichter nebeneinander;... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2927)die Freigabe wird vorbereitet:(Die Herrenbrücke über die Trave darf von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrthöhe mit Sicherheit ausreicht.)ein festes rotes Licht;... (Abb.)die Anlage (Brücke/Sperrwerk/Schleuse) kann unter Beachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs nach § 25 Abs. 5 von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrthöhe mit Sicherheit ausreicht:zusätzlich ein festes weißes Licht über dem linken roten Licht;... (Abb.)die Hubbrücke steht in der ersten Hubstufe und kann von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrthöhe mit Sicherheit ausreicht:zusätzlich zwei feste weiße Lichter über den roten Lichtern.... (Abb.)
- b)
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Durchfahren/Einfahren(Brücke/Sperrwerk/Schleuse geöffnet. Hubbrücken dürfen jedoch nur von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrthöhe der letzten Hubstufe mit Sicherheit ausreicht.)Gegenverkehr gesperrt:zwei feste grüne Lichter nebeneinander;... (Abb.)Gegenverkehr, Vorfahrt nach § 25 Abs. 5 beachten:zusätzlich ein festes weißes Licht über dem linken grünen Licht.... (Abb.)
- c)
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Ausfahren aus SchleusenAusfahren verboten:ein festes rotes Licht;... (Abb.)Ausfahren:ein festes grünes Licht.... (Abb.)
- d)
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Die Anlage ist für die Schiffahrt gesperrt:zwei feste rote Lichter übereinander.... (Abb.)
- A.20
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Einfahren in die Zufahrten zum Nord-Ostsee-KanalNachstehende Regeln gelten nicht für Fahrzeuge der Strom- und Schiffahrtspolizei, Lotsenversetzfahrzeuge und zugelassene Schlepper im Sinne des § 45 Satz 2 Nr. 4
- a)
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Einfahren verbotenohne Einschränkungen:ein unterbrochenes rotes Licht;... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2928)die Freigabe wird vorbereitet:ein unterbrochenes weißes Licht über einem unterbrochenen roten Licht.... (Abb.)
- b)
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Einfahrenfür Fahrzeuge mit Seelotsen:ein unterbrochenes grünes Licht; ... (Abb.)für Freifahrer:ein unterbrochenes weißes Licht über einem unterbrochenen grünen Licht; ... (Abb.)für Sportfahrzeuge:ein unterbrochenes weißes Licht.... (Abb.)
- A.21
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Einfahren in die Schleusenvorhäfen und in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-HoltenauNachstehende Regeln gelten nicht für Fahrzeuge der Strom- und Schiffahrtspolizei, Lotsenversetzfahrzeuge und zugelassene Schlepper im Sinne des § 45 Satz 2 Nr. 4 für den Verkehr in den Vorhäfen. Die Lichter werden auf der Seite des Signalmastes gezeigt, auf der die Schleusenkammer liegt, für die die Einfahrt geregelt wird.
- a)
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Einfahren verbotenohne Einschränkungen:ein unterbrochenes rotes Licht; ... (Abb.)die Freigabe wird vorbereitet:ein unterbrochenes weißes Licht über einem unterbrochenen roten Licht.... (Abb.)
- b)
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Einfahren für Fahrzeuge mit Seelotsenan der Mittelmauer festmachen:ein unterbrochenes grünes Licht; ... (Abb.)an der Seitenmauer festmachen:ein unterbrochenes weißes Licht neben einem unterbrochenen grünen Licht.... (Abb.)(Das weiße Licht wird auf der Seite gezeigt, auf der die Seitenmauer liegt).
- c)
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Einfahren für Freifahreran der Mittelmauer festmachen:ein unterbrochenes weißes Licht über einem unterbrochenen grünen Licht:grünen Licht: ... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2929)an der Seitenmauer festmachen:je ein unterbrochenes weißes Licht neben und über einem unterbrochenen grünen Licht.... (Abb.)(Das weiße Licht neben dem grünen Licht wird auf der Seite gezeigt, auf der die Seitenmauer liegt.)
- d)
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Einfahren für Sportfahrzeuge:ein unterbrochenes weißes Licht.... (Abb.)
- A.22
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Durchfahren der Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals
- a)
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Einfahren in das Weichengebiet(Die Lichter werden am Weicheneinfahrtsignalmast gezeigt.)Einfahren verboten:ein rotes Funkellicht.... (Abb.)Einfahren:mit freier Durchfahrt kann gerechnet werden:ein unterbrochenes grünes Licht; ... (Abb.)mit Durchfahrtverbot für eine oder mehrere Verkehrsgruppen muß gerechnet werden:ein unterbrochenes weißes Licht.... (Abb.)
- b)
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Ausfahren aus den Weichengebieten(Die Lichter werden an den Weichenausfahrtsignalmasten gezeigt; die Lichter für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 1 und 2 unter 15 km/h und die Lichter für die Freigabe einer oder mehrerer Verkehrsgruppen werden allein oder zusätzlich seitlich neben den übrigen Lichtern gezeigt.)Ausfahren verboten,Weichengebietsgrenze darf nicht überfahren werden:für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 1 und 2 unter 15 km/h:zwei weiße Gleichtaktlichter übereinander; ... (Abb.)für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 2 und höher:drei unterbrochene Lichter übereinander, das obere und das untere rot, das mittlere weiß; ... (Abb.)für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 3 und höher:ein unterbrochenes rotes Licht; ... (Abb.)für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 4 und höher:zwei unterbrochene rote Lichter übereinander; ... (Abb.)... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2930)für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 5 und höher:drei unterbrochene Lichter übereinander, die beiden oberen rot, das untere weiß; ... (Abb.)für Schleppverbände:ein unterbrochenes rotes Licht über einem unterbrochenen weißen Licht; ... (Abb.)für alle Fahrzeuge:drei unterbrochene rote Lichter übereinander; ... (Abb.)die Freigabe wird für eine oder mehrere Verkehrsgruppen in Kürze erfolgen:ein weißes Gleichtaktlicht.... (Abb.)Ausfahren, für alle Fahrzeuge:ein unterbrochenes grünes Licht.... (Abb.)
- A.23
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Verkehr beim Ölhafen Brunsbüttel
- a)
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Ausfahren aus dem Wendebecken vor dem Ölhafen in den Nord-Ostsee-KanalAusfahren verboten:für alle Fahrzeuge:zwei feste rote Lichter nebeneinander; ... (Abb.)Fahrzeuge ohne Schlepperhilfe dürfen unter Beachtung der Vorfahrt des Verkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal ausfahren:zwei feste rote Lichter nebeneinander und ein festes weißes Licht über dem linken roten Licht.... (Abb.)Ausfahren:zwei feste grüne Lichter nebeneinander.... (Abb.)
- b)
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Verkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal beim WendebeckenWeiterfahren verboten:zwei feste rote Lichter nebeneinander.... (Abb.) (Fundstelle: BGBl. I 1998, 2931)Weiterfahrenohne Einschränkungen:zwei feste grüne Lichter nebeneinander; ... (Abb.)mit Verkehr aus dem Wendebecken ist zu rechnen:zwei feste grüne Lichter nebeneinander und ein festes weißes Licht über dem linken grünen Licht.... (Abb.)
- A.24
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Ein- und Ausfahren Gieselaukanal und Toter Travearm(Altarm der Teerhofinsel)
- a)
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Ein- und Ausfahren verboten:ein festes rotes Licht.... (Abb.)
- b)
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Ein- und Ausfahren gestattet:kein besonderes Sichtzeichen.
- A.25
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Einfahren in die Husumer AuEinfahren verboten:ein festes rotes Licht.... (Abb.)
- A.25
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Einfahren in die Husumer AuEinfahren verboten:ein festes rotes Licht.... (Abb.)
- A.26
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Einfahren in die Zufahrten zum EidersperrwerkEinfahren verboten:ein rotes schnelles Funkellicht.... (Abb.)