Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung (SeeBewachDV)
Verordnung zur Durchführung der Seeschiffbewachungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.06.2013


§ 4 SeeBewachDV Personalauswahlprozess

Grundlage des Personalauswahlprozesses ist ein vom Bewachungsunternehmen zu erstellendes Anforderungsprofil. Die Dokumentation der Personalauswahl hat folgende Unterlagen zu umfassen:

1.
ein Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate ist, oder ein gleichwertiges amtliches ausländisches Dokument einer Behörde des Wohnortes,
2.
Lebenslauf,
3.
Nachweise zu den gemäß § 10 der Seeschiffbewachungsverordnung geforderten Kenntnissen sowie zu den Dienstzeiten in den Streitkräften und der Polizei,
4.
gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis nach § 12 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) sowie
5.
ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis, wenn Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach § 9 Absatz 1 der Seeschiffbewachungsverordnung begründen.