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(SeeArbG§119Abs4V)
Verordnung nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 08.01.2019

Eingangsformel
§ 1 Inhalt, Begriffsbestimmung
§ 2 Leistungsberechtigte Sozialeinrichtung
§ 3 Antragstellung, Ausschlussfrist
§ 4 Gewährung
§ 5 Inkrafttreten

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