DDR-Schuldbuchbereinigungsgesetz (SchuldBBerG)
Gesetz zur Behandlung von Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik

Ausfertigungsdatum: 27.09.1994


§ 9 SchuldBBerG Ausschlußfrist sonstiger Ansprüche aus Schuldbuchforderungen

Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1995 erlöschen alle sonstigen in diesem Gesetz nicht genannten Ansprüche aus Schuldbuchforderungen gegen die ehemalige Deutsche Demokratische Republik.