Schuhfertigerausbildungsverordnung (SchuhfAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin

Ausfertigungsdatum: 28.02.2017


§ 5 SchuhfAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.